Ärztekammer kritisiert neue App für Menschen mit Hautproblemen

Von Cornelia Scherpe
24. Februar 2014

Die Idee an sich klingt sehr vielversprechend: Wer irgendwo an seinem Körper eine seltsam aussehende Hautstelle findet, macht sich Sorgen und sollte damit eigentlich zum Hautarzt. Doch oft muss man lange auf einen Termin warten und niemand hat Lust auf die Wartezeiten beim Arzt selbst. Also macht man mit dem Handy einfach ein Foto von der betreffenden Stelle und schickt es mittels einer gekauften App einfach ab, um von einem Experten eine erste Meinung zu hören.

Die App sorgt dafür, dass das gemachte Bild zu einem deutschen Dermatologen kommt und dieser innerhalb von 48 Stunden eine Antwort zurückschickt. In dieser steht, was es vermutlich sein könnte und ob man damit wirklich einmal zum Arzt muss. Eine Sonnenallergie oder Fußpilz kann man mit der Handy-Empfehlung und dem Gang in die Apotheke einfach selbst versorgen. Bei ernsteren Dingen - zum Beispiel dem Verdacht auf Hautkrebs - sollte man sofort einen Termin beim Hautarzt machen.

Warum die Ärztekammer die App kritisiert

Diese Idee klingt verlockend und hat auch bereits viele Anhänger. Zu diesen Befürworter zählt allerdings nicht die Berliner Ärztekammer. Sie hat sich jetzt kritisch über die App geäußert und fürchtet vor allen Dingen einen Missbrauch.

Derzeit befindet sich das Angebot in einer rechtlichen Grauzone und genau das ist das Problem. Es ist ohne entsprechende Regelungen durchaus möglich, dass die Antwort nicht von einem studierten Dermatologen kommt und die App nur Geld bringen soll. Der Anwender gibt dann im besten Fall unnötig Geld aus und muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass er eine "Diagnose" zurückbekommt, die ein behandlungsbedürftiges Hautproblem herunterspielt.

Zwar sprechen die Anbieter der App ausdrücklich davon, dass es eben keine Diagnosen, sondern nur Handlungsempfehlungen sind, dennoch bleibt die Berliner Ärztekammer kritisch. Das Foto kann unscharf sein und zudem hat der Arzt keine Möglichkeit, die Haut mittels Lichtlupe zu sehen oder anzufassen. Sie verweist außerdem auf den Umstand, dass es im deutschen Gesetz bisher für Ärzte ein Fernbehandlungsverbot gibt.