Was geschieht mit dem Restguthaben bei Prepaid-Anbietern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. April 2011

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilt, müssen die Mobilfunkunternehmen, die den Kunden einen Prepaid-Vertrag anbieten, eventuelles Restguthaben nach Vertragsende ohne zusätzlich berechnete Gebühren zurückzahlen.

Bei einem Fall sollte ein Verbraucher nach der Vertragskündigung für die Auszahlung seines Restguthabens eine Bearbeitungsgebühr von sechs Euro bezahlen. Als der Kunde sich weigerte, bekam er sogar noch ein Mahnschreiben mit Mahngebühren über 9,95 Euro.

Aber das Landgericht in Kiel stellte sich auf die Seite der Verbraucher, so dass Mobilfunkanbieter dem Kunden ein Restguthaben gebührenfrei zurückerstatten müssen, denn dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben.