Afghanische Rechtsprechung: Gerichtsurteil von Folterern eines Mädchens wieder revidiert

Von Ingrid Neufeld
15. Juli 2013

In Afghanistan war das fünfzehnjährige Mädchen Sahar Guls gegen ihren Willen verheiratet worden. Daraus leiteten sich die Angehörigen ihres Mannes das Recht ab, sie zur Prostitution zu zwingen. Um das zu erreichen, wurde sie mit glühenden Zigaretten und ausgerissenen Fingernägeln gemartert. Außerdem sperrten die Schwägerin und die Schwiegereltern sie rund ein halbes Jahr in einer Toilette ein.

Inzwischen waren zwar drei Mittäter wegen Folter und versuchten Mord verurteilt worden. Doch nun schwächte ein Gericht in Kabul das Urteil der zehnjährigen Haftstrafe wieder ab. Das Gericht ist der Meinung, die Beweise reichten lediglich für eine Verurteilung wegen "Gewalt in der Familie" und wären damit lange genug eingesperrt gewesen.

Auf dieses Vorgehen reagierte die Vereinigung Frauen für afghanische Frauen mit Entsetzen. Sie hatten den damaligen Prozess als Triumph für die Frauenrechte angesehen. Doch jetzt sehen sie das Urteil als "Vorboten einer finsteren Zukunft". Es ist nicht bekannt, ob die seinerzeit Verurteilten derzeit schon wieder frei sind.