Aktuelle Ebola-Epidemie in Afrika verunsichert: Ist man als Tourist sicher?
In Westafrika kämpfen die Menschen derzeit mit einer schlimmen Epidemie. Der Ebola-Virus ist stark im Umlauf und infiziert hunderte von Menschen. Da der Ausgang der Infektion in bis zu 90 Prozent tödlich ist, sind die Bewohner der Region in großer Aufruhr. Doch die Angst vor einer Ansteckung zieht viel weitere Kreise, denn natürlich sind auch Touristen nun verunsichert, wie groß die Gefahr für sie ist.
Entwarnung für Touristen
Die Behörden und Ärzte hierzulande sprechen eine allgemeine Entwarnung aus. Es sei demnach sehr unwahrscheinlich, dass man sich im Urlaub infiziert und den Virus anschließend mit nach Hause bringt. Es werden daher aktuell auch keine weiteren Vorbeugemaßnahmen getroffen. Für echte Notfälle gibt es bereits neun deutsche Kliniken, die Patienten sofort versorgen könnten.
Der Grund für die Entwarnung liegt in der Art der Übertragung. Man kann sich nur dann mit Ebola infizieren, wenn man Körperflüssigkeiten mit einem Betroffenen austauscht, oder mit an Ebola Verstorbenen direkte Berührungspunkte hat. Dies ist bei Touristen eher nicht zu erwarten. Selbst bei engem Kontakt zu einem Infizierten besteht erst dann eine unmittelbare Gefahr, wenn dieser Mensch bereits Krankheitssymptome zeigt.
Keine Ansteckungsgefahr während der Inkubationszeit
Während der Inkubationszeit, also während er den Ebola-Virus in sich trägt und sich dennoch gesund fühlt - ist die Krankheit auch noch nicht ansteckend. Das erhöht die Sicherheit für Touristen enorm. Der Aufenthalt im Hotel und selbst Rundfahrten und Spaziergänge in der Region führen so mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Übertragung des Virus.
Für diese Sicherheit spricht auch der Fakt, dass es noch nie einen Fall von eingeschlepptem Ebola-Fieber in Europa gab. Man kennt das Virus inzwischen seit 40 Jahren und nicht ein Krankheitsfall in europäischen Ländern ist bekannt geworden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/wissen/Ansteckung-von-Touristen-unwahrscheinlich-article13132636.html Abgerufen am 2. Juli 2014