Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist rechtlich gesehen keine Straftat
Mütter gehen ein hohes Risiko für ihr Kind ein, machen sich laut Gerichtsurteil aber nicht strafbar
Immer wieder kommt es vor, dass Frauen in der Zeit ihrer Schwangerschaft nicht auf Alkohol verzichten. Für das Ungeborene entstehen dadurch eine Reihe von Risiken. Nicht nur eine Frühgeburt ist möglich, sondern auch eventuelle Fehlbildungen sowie geistige Beeinträchtigungen. Im schlimmsten Fall muss ein Mensch unter dem Alkoholkonsum der eigenen Mutter während deren Schwangerschaft ein Leben lang leiden.
Doch ist das Fehlverhalten während der neun Monate deswegen eine Straftat? Dieser Frage ging ein deutsches Gericht nach und urteilte: Nein, der Konsum während der Schwangerschaft ist nicht strafbar.
Klage einer Tochter mit fetalem Alkoholsyndrom
Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter alkoholabhängig ist. Während der Schwangerschaft hatte die Mutter es daher nicht geschafft, den Alkoholkonsum einzustellen. Inzwischen ist die Tochter fast erwachsen und leidet nachweislich am fetalen Alkoholsyndrom. Dazu gehören Entwicklungsverzögerungen, die das gesamte Alltagsleben beeinträchtigen. Erstmals 2009 klagte das Kind daher mit Unterstützung auf eine Opferentschädigung. Diese Entschädigung wurde jedoch abgelehnt. Bereits damals lautete die Begründung, es habe keinen "vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff" gegeben. Dieser muss aber vorliegen, um im rechtlichen Sinne den Opferstatuts zu erlangen.
Die Klage der jungen Frau ging durch mehrere Instanzen. Schlussendlich wurde sie auch vor dem Bundessozialgericht verhandelt und abgelehnt. Der Alkoholkonsum der Mutter sei keine Straftat gewesen, da sie nicht versucht habe, mit dem Trinken ihr Ungeborenes zu töten. Nur eine versuchte Abtreibung durch das bewusste Herbeiführen schwerer Schäden könne als Straftat gewertet werden. Dieser Versuch lag nicht vor. Die Mutter hat nur Beeinträchtigungen des Babys billigend akzeptiert, was laut BSG keine Straftat ist.