Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, ab wann ein Vermieter die Heizung anstellen muss

Pflichten des Vermieters bezüglich Heizungsanlage und Temperatur in der Wohnung des Mieters

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. September 2011

Alle Jahre wieder ist zwar auch Weihnachten, aber auch im Spätsommer oder Früh-Herbst sind die Tage und besonders die Abende manchmal schon recht kühl. Dann stellt sich bei den Mietern immer wieder die Frage, wann muss der Vermieter eigentlich die Heizung anstellen, damit man nicht im dicken Pullover im Zimmer den Abend verbringen muss.

Vom Gesetz her gibt es dafür keine Vorschrift, doch in den meisten Mietverträgen ist dies geregelt, doch wenn man eine solche Klausel nicht findet, so gilt allgemein der 1. Oktober als Stichtag, wie auch die allgemeine Rechtsprechung zeigte. Als Ende der Heizperiode wird in der Regel das Ende des Monats April angenommen.

Schlecht isolierte Wohnungen als Ausnahme

Aber in manchen Wohnungen ist es auch außerhalb dieser beiden Termine, besonders wenn die Wohnungen schlecht isoliert sind, kälter als 18 Grad und hier muss der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen, wenn laut Wettervorhersage dies für die nächsten ein oder zwei Tage auch weiterhin der Fall ist.

Welche Zimmertemperaturen müssen durch die Heizung erreicht werden?

So gelten für Wohnräumen, Küche und auch Schlafzimmer eine Raumtemperatur von 20 Grad, für ein Bad sogar 22 Grad. Für einen Flur reichen aber 15 Grad aus. In den Nachtstunden dürfen die Temperaturen allgemein auf 18 Grad abgesenkt werden.

Wenn die Mieter jedoch frieren, so haben sie auch das Recht, ihre Miete dementsprechend zu kürzen, so sind 10 bis 20 Prozent normal, doch bei einem Totalausfall im Winter können die Kürzungen auch bis zu 75 Prozent hoch sein.

Die Pflichten von Mieter und Vermieter

Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht für eine warme Wohnung zu sorgen, aber der Mieter muss dies im Prinzip nicht auch nutzen, wenn er zum Beispiel auch bei hohen Minustemperaturen nachts mit offenen Fenstern schlafen möchte.

Aber hier muss der Mieter auch aufpassen, dass dadurch in der Wohnung keine Schäden auftreten, wie beispielsweise eine Schimmelbildung oder gar das Einfrieren von Wasserrohren. Dies ist besonders auch für die Personen wichtig, die den Winter in wärmeren Gefilden verbringen wollen.