Was man seinem zukünftigen Vermieter verschweigen darf

Seinem Vermieter darf man vieles verschweigen nicht aber die finanzielle Lage sowie Mieteranzahl

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Juni 2011

Wer auf Wohnungssuche ist, dem werden von seinem zukünftigen Vermieter oftmals viele Fragen gestellt, auf die man aber nicht antworten braucht, beziehungsweise diese nicht wahrheitsgemäß beantworten muss.

Fragen die unwahrheitsgemäß beantwortet werden dürfen

So sind dies beispielsweise Fragen zum Familienstand, Fragen zur Gesundheit oder auch ein eventueller Kinderwunsch. Auch bei Fragen zu Musikinstrumenten, Sportarten, aber auch zum Rauchen und sogar bei den Haustieren muss man sich nicht wahrheitsgemäß äußern. So könnte es ja gut möglich sein, dass man seinen Hund oder Katze vor dem Einzug doch noch abschafft. Aber der Vermieter kann die Haltung von Hund oder Katze im Mietvertrag verbieten, so dass man sich dann vor dem Unterschreiben des Mietvertrages entscheiden muss, ob Wohnung oder Hund.

Angaben zur finanziellen Situation sowie Anzahl der Mieter sind Pflicht

Was man aber unbedingt wahrheitsgemäß beantworten muss, das sind Fragen über die Anzahl der Wohnungsmieter und auch über die finanzielle Lage des Hauptmieters. Im Prinzip kann der Vermieter viele Fragen stellen, ob man diese beantwortet ist eine andere Sache, aber manchmal ist es doch besser, wenn man unbedingt die Wohnung mieten möchte, dass man dem Vermieter etwas erzählt, auch wenn es vielleicht nicht ganz der Wahrheit entspricht.