Allergische Reaktion auf Lebensmittel kann Unfall sein
Ein allergischer Schock kann versicherungsrechtlich als Unfall gelten. Bei starken Allergien darf die Versicherung allerdings ihre Leistungen kürzen. Darauf weist der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil hin.
Im verhandelten Fall war ein 15-jähriges Mädchen nach dem Verzehr nusshaltiger Schokolade verstorben. Da die Jugendliche in der Unfallversicherung der Mutter mitversichert war, forderte sie die Zahlung der vereinbarten Summe von 27.000 Euro. Die Versicherung lehnte dies ab, es handele sich um keinen Unfall sondern um eine Krankheit.
Der Bundesgerichtshof entschied nun zu Gunsten der Familie. Aufgrund einer geistigen Behinderung habe das Kind die Schokolade mit den enthaltenen Allergen versehentlich verzehrt, die anschließende allergische Reaktion sei daher unfreiwillig und plötzlich eingetreten - wie ein Unfall.