Als Pilotin zu klein für das Cockpit - Frau scheitert mit Klage gegen die Lufthansa

Von Ingo Krüger
26. Juni 2014

Frauen, die bei der Lufthansa eine Ausbildung zur Pilotin beginnen möchten, müssen wenigstens 1,65 Meter groß sein. Dies sieht der Tarifvertrag vor.

Die Fluggesellschaft begründet diese Regelung mit Sicherheitsvorschriften. Piloten müssten in der Lage sein, alle Maschinen der Lufthansa zu fliegen, nicht nur die kleinen, erklärte die deutsche Airline.

Klage wegen Diskriminierung folgte

Eine 19-Jährige, die lediglich 161,5 Zentimeter groß ist, wollte dennoch eine Ausbildung bei der Lufthansa beginnen. Da sie jedoch 3,5 Zentimeter zu klein ist, erteilte das Unternehmen ihrer Bewerbung eine Absage.

Die junge Frau zog wegen dieser Entscheidung vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Sie wollte wegen Diskriminierung 135.000 Euro Schadensersatz. Die Richter wiesen ihre Klage jedoch ab. Zwar liege eine Diskriminierung vor, weil Frauen nun einmal durchschnittlich kleiner seien als Männer, doch ein Schaden sei der 19-Jährigen durch das Vorgehen nicht entstanden.

Die Lufthansa, so das LAG, sollte seine Vorschriften dennoch überdenken. Andere Fluggesellschaften, wie etwa Swissair, würden deutlich geringere Mindestgrößen verlangen.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz. Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen.