Angestellte und freie Mitarbeiter dürfen nicht erben
Angestellte und freie Mitarbeiter einer stationären Pflegeeinrichtung dürfen von den ihnen anvertrauten Bewohnern nicht erben. Wie die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber berichtet, sieht das Heimgesetz zum Schutz der vom Pflegepersonal abhängigen Menschen vor, dass die Betreuer nur mit "geringwertigen Aufmerksamkeiten", wie etwa einem Buch, bedacht werden dürfen. Das gilt auch für den Heimträger. Wer mehr annimmt, kann bestraft werden. Außerdem müsste das Empfangene zurückgegeben werden.
Ganz anders sieht es bei häuslicher Pflege aus: Wer sich einer vertrauten Pflegeperson in großer Dankbarkeit verbunden fühlt, darf sie sogar als Alleinerbe einsetzen.