Anlage Kind - so können Eltern bei der Einkommensteuererklärung sparen

Um Eltern finanziell abzusichern, bleibt der Kinderfreibetrag als Teil ihrer Einkünfte steuerlich unangetastet

Von Dörte Rösler
5. Mai 2015

Kinder kosten Geld. Zugleich haben Eltern durch das Kindergeld regelmäßige Einkünfte - unabhängig von ihrem eigenen Einkommen. Und der Staat fördert Familien mit steuerlichen Freibeträgen. Bei der Einkommensteuererklärung muss dazu die "Anlage Kind" ausgefüllt werden.

Kindergeld für alle

Das Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt. Für die ersten beiden Kinder überweist die Familienkasse jeweils 2208 Euro jährlich. Für das dritte Kind gibt es 2280 Euro, und ab dem vierten Kind steigen die Zahlungen auf 2580 Euro.

Steuern sparen durch Kinderfreibeträge

Um Eltern finanziell abzusichern, lässt der Fiskus einen Teil ihrer Einkünfte unangetastet. Der Kinderfreibetrag bei gemeinsam veranlagten Eltern beträgt derzeit 4368 Euro pro Jahr. Alleinerziehende dürfen 2148 Euro ohne Anrechnung auf die Steuer behalten. Hinzu kommt ein Freibetrag in Höhe von 1320 Euro für die Kosten von

Studiert der Nachwuchs außerhalb, können weitere 924 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden. Wichtig: Die Freibeträge werden ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit dem Kindergeld verrechnet.

Voraussetzungen für Kindergeld

Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse das Kindergeld fortlaufend. Sobald der Nachwuchs volljährig ist, gibt es das Geld jedoch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, maximal bis zum 25. Lebensjahr. Während der Sprössling einen Ausbildungs- oder Studienplatz sucht, haben Eltern Anspruch auf die Zahlung.

Ebenso bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder eines Erststudiums oder während eines Freiwilligendienstes. Um weiterhin Geld zu bekommen, müssen Eltern die Lebenssituation ihrer Sprösslinge nun jedoch regelmäßig nachweisen.

Wenn der Nachwuchs bereits eine Ausbildung oder ein Studium beendet hat, hängt die Förderung außerdem vom Einkommen des Kindes ab. Übersteigt der Zuverdienst die Grenzen eines Minijobs, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Sonderregeln für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die ihren Unterhalt allein bestreiten müssen, können doppelte Freibeträge nutzen. Wer den Freibetrag des anderen Elternteils mitnutzt, muss allerdings beim Fiskus auch das komplette Kindergeld angeben.

In den Zeilen 44 bis 49 der "Anlage Kind" können Alleinerziehende außerdem einen sogenannten Entlastungsbetrag von 1308 Euro jährlich anmelden pro Jahr steuermindernd geltend machen.