Anmeldungen von Patenten innerhalb der EU werden vereinfacht
Wer bisher innerhalb der EU ein Patent anmelden wollte, der musste dafür dies in allen Landessprachen übersetzen lassen. Doch dies wird in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, so genügen dann die Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch.
Aber Spanien und auch Italien wollen auch ihre Sprachen noch dabei haben, so dass sie vorerst das Abkommen zur EU-Patentgerichtsbarkeit nicht unterzeichnen. Warum eine Anmeldung nur noch in den obigen drei Sprachen erforderlich sein soll, das liegt an den Standorten des Patentgerichtshofs, der seinen Hauptsitz in Paris hat.
Auch sollen die Gebühren für eine Patentanmeldung drastisch sinken, so liegen die Kosten heute bei durchschnittlich 36.000 Euro in Zukunft dann bei nur 4.725 Euro.