Anonym ins Internet an öffentlichen Plätzen weiterhin erlaubt

Von Marion Selzer
18. Juli 2012

Wie das Landesgericht München nun entschieden hat, darf an öffentlichen Plätzen wie Flughäfen, Restaurants, Bahnhöfen oder Hotels auch weiterhin anonym im World Wide Web gesurft werden.

Die Anbieter von sogenannten öffentlichen Internetzugängen müssen somit nicht dafür sorgen, dass die Daten der User ermittelt und gespeichert werden. Eine solche Pflicht sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dieses Urteil freut Netzwerkaktivisten, die sich nun auch dafür einsetzen, dass Anbieter von offenen WLAN-Netzen nicht zur Haftung gezogen werden können, wenn die Gäste strafbare Handlungen am Internet vollführen.