Anschnallpflicht im Auto besteht nur während der Fahrt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. März 2012

Wie auch der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, besteht für Autofahrer nur während der Fahrt auch die Anschnallpflicht.

Bei einem Fall hatte eine Autofahrerin nachts die Kontrolle über ihren Wagen verloren und geriet auf der Autobahn auf die Gegenfahrbahn, wo dann der Wagen unbeleuchtet liegenblieb. Ein anderer Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Wagen der Frau auf, bevor aber die Frau aussteigen und das Fahrzeug sichern konnte.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe gab dem Fahrer des auffahrenden Wagens eine Mitschuld von 60 Prozent und beim Personenschaden aber nur 40 Prozent, weil die Frau nicht mehr angeschnallt war. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Frau Recht, weil einmal das Fahrzeug schon stand und die Frau sich zum Aussteigen abschnallen musste, damit sie einmal die Unfallstelle sichern konnte und sich selber in Sicherheit bringen musste. So musste also die Versicherung des Gegners auch bei dem Personenschaden die 60 Prozent bezahlen.