Anwaltskanzlei schickt Internet-Nutzern des Streaming-Porno-Portals "Redtube" Abmahnungen

Von Ingo Krüger
10. Dezember 2013

Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutschland. Betroffen sind Nutzer der Porno-Streamingplattform "RedTube". Ihnen wird vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Sie haben daher von der Anwaltskanzlei U + C (Urmann + Collegen) Post erhalten und sollen insgesamt 250 Euro zahlen. Obgleich sie selbst weder Filme heruntergeladen, noch zum Tausch bereitgestellt hatten.

Streaming-Angebote befinden sich in einer juristischen Grauzone

Unklar war bislang, auf welche Weise die Kanzlei an die Nutzerdaten der abgemahnten "Redtube"-Besucher gelangen konnte. Nun wurde bekannt, dass das Landgericht Köln dem Auskunftsersuchen über die Nutzerdaten, darunter Name und Adresse, stattgegeben hat. Dabei haben die Richter das Porno-Portal vermutlich mit einer Tauschbörse verwechselt. Die Freigabe der Nutzerdaten würde damit auf einer falschen rechtlichen Grundlage erfolgt sein.

Das Herunterladen von Filmen aus dem Internet ist ebenso verboten, wie das Teilen von Filmen oder Musik auf Tauschbörsen. Beim sogenannten "Filesharing" wechselt urheberrechtlich geschütztes Material zwischen den Nutzern. Anders liegt der Fall bislang bei Streaming-Angeboten. Die Nutzung von gestreamten Filmen und Musik befindet sich in einer juristischen Grauzone und ist nicht ausdrücklich verboten. Anwälte von Betroffenen sind daher der Ansicht, dass ihre Klienten keine Urheberrechtsverletzung begangen hätten. Man solle daher weder die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben noch die 250 Euro überweisen. Statt dessen sollte man juristisch Einspruch gegen die Abmahnung einlegen.

Durch Späh-Software die IP-Adressen der Nutzer erhalten

Wie die Kanzlei U + C die IP-Adressen der Nutzer erhalten hat, ist noch nicht bekannt. Medienberichten zufolge könnte dabei eine Späh-Software verwendet worden sein. Das gehe aus den Verfahrensakten hervor.