Arbeit und Rente: Was Ruheständler hinzuverdienen dürfen

Von Ingo Krüger
18. April 2013

Obgleich sie sich im Ruhestand befinden, arbeiten zahlreiche Rentner weiter. Manche sind auf den Zuverdienst angewiesen, andere wollen weiterhin tätig sein. Doch für alle, die noch nicht die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten Hinzuverdienstgrenzen.

Bei einer Erwerbsminderungsrente hängt es davon ab, ob eine volle oder lediglich teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Einen Verdienst von bis zu 450 Euro monatlich darf jeder haben, der eine volle Erwerbsminderungsrente erhält. Zweimal im Jahr sind sogar Einnahmen von bis zu 900 Euro erlaubt, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Bei einem höheren Verdienst besteht je nach Höhe des Einkommens bloß noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente. In manchen Fällen wird die Rente gar nicht gezahlt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen die Hinzuverdienstgrenzen höher. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall individuell. Der Betrag wird im Rentenbescheid mitgeteilt.

Diese Regelungen gelten auch für Personen, die in Altersrente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Das 65. Lebensjahr gilt für alle diejenigen als Grenze, die vor 1947 auf die Welt kamen. Bei jüngeren Jahrgängen steigt die Altersgrenze kontinuierlich an.

Am einfachsten sind die Bestimmungen für Altersrentner, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Ihnen erlaubt der Gesetzgeber, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne den eigenen Rentenanspruch zu gefährden.