Arbeitgeber dürfen Mutter-Kind-Kuren nicht auf den Urlaub anrechnen
Arbeitgeber dürfen Mutter-Kind-Kuren nicht auf den Urlaub ihrer angestellten Mütter anrechnen. Die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes, Anne Schilling, wies darauf hin, dass Mütter, die ihr Kind zu einer Kur begleiten, von der Arbeit freizustellen sind. Natürlich sollte man dabei jedoch Rücksicht auf den laufenden Betrieb nehmen und eine notwendige Kur so früh wie möglich bekannt geben.
Für Kinder gilt umgekehrt, dass sie von der Schulpflicht zu befreien sind, wenn sie ein Elternteil zu einer medizinischen Maßnahme begleiten. In jedem Fall sei es sinnvoll, sich bei einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände zu informieren. Davon gibt es deutschlandweit 1300 Stück. Die Experten können dann auch beraten, welche Einrichtung am besten zur individuellen Lebenssituation passt.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54663/Mutter-Kind-Kuren-sind-kein-Urlaub Abgerufen am 11. Juni 2013