Arbeitgeber müssen Mitarbeitern bei Kündigung dies schriftlich und mit genauen Terminen mitteilen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Mai 2013

Wenn ein Arbeitgeber einem seiner Mitarbeiter kündigen will, so muss dies natürlich schriftlich erfolgen, aber auch der Termin muss eindeutig erkennbar sein, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht in Leipzig in einem Urteil entschieden, auf dies auch der Deutsche Anwaltsverein hinweist.

So hatte ein Unternehmen zirka 100 Mitarbeitern ein Kündigungsschreiben geschickt, wobei viele dieser Mitarbeiter schon jahrelang bei dem Unternehmen beschäftigt waren, aber es fehlte der eigentliche Kündigungstermin. Das Gericht hat daraufhin die Kündigung als unwirksam beurteilt, so dass das Unternehmen die Mitarbeiter jetzt erneut richtig kündigen muss, aber noch sind diese somit weiter beschäftigt und müssen auch bezahlt werden.