Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge - aber nicht immer lohnt das Sparen

Von Dörte Rösler
17. September 2013

Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, hat das Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Da die Sparformen sehr unterschiedlich sind, sollten Arbeitnehmer jedoch genau kalkulieren. Im ungünstigsten Fall können die eingezahlten Summen verloren gehen.

Welche Art der Altersvorsorge die Mitarbeiter wählen können, entscheidet in aller Regel der Betrieb. Üblich sind etwa Kooperationen mit Versicherungen, die dann eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse einrichten. Häufig ist auch der Abschluss einer Direktversicherung möglich.

Bei der sogenannten Pensionszusage legt das Unternehmen dagegen selbst Geld auf die Seite. Vom Ersparten wird später eine Betriebsrente ausgezahlt. Die Unternehmen können außerdem selbst entscheiden, ob sie sich an der Finanzierung der Altersvorsoge beteiligen.

In der Praxis sind viele unterschiedliche Modelle verbreitet. Risiko: Wenn ein Arbeitnehmer die Firma wechselt, können die Ansprüche auf den Firmenanteil verfallen. Hier lohnt ein genauer Blick auf die Vertragsdetails.