Finanzgericht entscheidet zugunsten von Sparern - Werbungskosten können abgesetzt werden

Von Alexander Kirschbaum
23. Mai 2013

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat ein für Sparer positives Urteil gefällt, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. so können Werbungskosten für private Geldanlagen unter bestimmten Umständen doch steuerlich abgesetzt werden. Das untersagt der Gesetzgeber eigentlich seit 2009.

Laut dem Urteil des Finanzgerichts dürfen derartige Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Steuersatz der Person, die die Steuererklärung abgibt, unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt.

Die Finanzverwaltung hat Revision gegen das Urteil eingelegt, bis zu einer endgültigen Klärung sollten Steuerzahler Werbungskosten für Depotgebühren, Beratungskosten u.s.w. in ihrer Steuererklärung angeben. Erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nicht an, obwohl der Steuersatz unter 25 Prozent liegt, dann rät der Bund der Steuerzahler zu einem Einspruch.