Arbeitnehmer können bei der betrieblichen Altersvorsorge etwas mehr steuerfrei einzahlen
Seit einigen Jahren besteht für Arbeitnehmer auch die Möglichkeit einer freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge, wie beispielsweise der Abschluss einer sogenannten Direktversicherung, wo im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bis zu 2.688 Euro im Jahr eingezahlt werden, für die weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden.
Im letzten Jahr lag diese Höchstgrenze noch bei 2.640 Euro. Man kann aber noch bis zu 1.800 Euro mehr einzahlen, für die man zwar Sozialabgaben, aber keine Steuern entrichten muss. Erst später bei der Auszahlung werden dann die Steuern, sowie auch Kranken- und Pflegeversicherung fällig, die aber in den meisten Fällen geringer ausfallen, weil das gesamte Einkommen im Rentenalter auch niedriger ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Neue-Grenzen-fuer-Betriebsrenten-article5512876.html Abgerufen am 16. Februar 2012