Arbeitslose behalten Anrecht auf Tagegeld
Auch Arbeitslose haben nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen aus ihrer Krankentagegeld-Versicherung. Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 219/06).
Anders lautende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind demnach unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen.