Arbeitslose behalten Anrecht auf Tagegeld

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Dezember 2008

Auch Arbeitslose haben nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen aus ihrer Krankentagegeld-Versicherung. Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 219/06).

Anders lautende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind demnach unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen.