Arbeitslose müssen auch für kleinen Stundenlohn arbeiten

Von Max Staender
7. Mai 2012

Viele Arbeitslose geben sich nicht mit einem unterbezahltem Job zufrieden und bleiben stattdessen lieber zu Hause vor dem Fernseher. Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil jetzt allerdings entschieden, dass Arbeitssuchende auch für wenig Geld einen Job annehmen müssen. Falls sie dies nicht tun sollten, wird ihnen das Arbeitslosengeld kurzerhand verwehrt.

Der verhandelte Fall liegt knapp ein ganzes Jahrzehnt zurück, nachdem sich eine Frau arbeitslos gemeldet hatte. Von der Arbeitsagentur erhielt sie nach wenigen Wochen eine Arbeitstelle mit einem Stundenlohn von 5,37 Euro, den die Arbeitslose jedoch nicht akzeptierte. Kurz danach wurde der Frau das Arbeitslosengeld gesperrt, was nun auch das Bundessozialgericht für die richtige Entscheidung hielt. Laut den Richtern wäre das Nettoeinkommen dieses Jobs nämlich höher als das entsprechende Arbeitslosengeld.