Arbeitsunfall auch mit Alkohol im Blut möglich
Wer sich auf dem Weg von oder zur Arbeit befindet und einen Unfall erleidet, der bekommt den Schaden gewöhnlich durch die Unfallversicherung erstattet. Das kann auch gelten, wenn der Unfall sich unter Alkoholeinfluss ereignete, so das Landessozialgericht Bayern.
Die Richter hatten dort über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der von seiner Arbeitsstelle auf dem Weg nach Hause tödlich verunglückte. Die Hinterbliebenen verlangten von der Unfallversicherung Rente. Weil im Blut des Mannes ein Alkoholgehalt von 0,9 Promille festgestellt wurde, wollte die Berufsgenossenschaft hierfür nicht aufkommen. Die Richter sahen die Sachlage jedoch anders. Denn nach einem langen Arbeitstag sei nicht auszuschließen, dass sich der Unfall nicht in erster Linie wegen der Alkoholisierung des Mannes ereignet habe, sondern als Folge von Übermüdung und Erschöpfung.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Berufsgenossenschaft-muss-zahlen-article5901256.html Abgerufen am 3. April 2012