Unfallversicherung - nicht jeder Betriebsausflug ist abgesichert

Von Dörte Rösler
30. Juli 2014

Unfälle auf betrieblichen Veranstaltungen sind allgemein von der gesetzlichen Versicherung abgedeckt. Wer auf einem Ausflug einer kleinen Unterabteilung verunglückt, hat jedoch keinen Anspruch auf Geld von der Berufsgenossenschaft. Das Landessozialgericht Darmstadt wies damit die Klage einer Frau ab, die sich beim Wandern mit Kollegen am Arm verletzte.

Nach Ansicht der Berufsgenossenschaft handelte es sich dabei um keinen Arbeitsunfall. Ihr Argument war, dass das Event nur einer kleinen Gruppe von Angestellten offen stand. Damit Betriebsveranstaltungen unfallversichert sind, müssten aber alle Beschäftigten teilnehmen können.

In zweiter Instanz bekam die Berufsgenossenschaft Recht. Versichert sind laut Urteil des Landessozialgerichts nur Events, die von der Unternehmensleitung als Gemeinschaftsveranstaltung anerkannt sind. Feiern oder Ausflüge von Unterabteilungen gehören nicht dazu, auch wenn sie von der zuständigen Dienststelle gestattet wurden.