Wann die gesetzliche Unfallversicherung eintritt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. April 2012

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht bei jedem Unfall ein, so beispielsweise wenn jemand einem Freund eine Gefälligkeit erweist. Dies hat jetzt das Sozialgericht in Karlsruhe bestätigt. Bei einem Fall hatte ein gelernter Zimmermann einem befreundeten Lehrer beim Aufstellen eines Carports geholfen und sich am vierten Arbeitstag dabei verletzt.

Da der Zimmermann aber immer wieder von einer Freundschaftsleistung geredet hatte, wollte die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten nicht übernehmen, weil der Handwerker nicht als normaler Arbeitnehmer tätig war, worauf es zur Klage kam. Die Richter gaben dann der Versicherung Recht, weil es sich bei der Tätigkeit nur um eine Gefälligkeit gehandelt hatte, wie auch der Kläger wiederholt zugab, denn ansonsten hätte ja "Schwarzarbeit" vorgelegen.

Auch habe der Lehrer ihm seinerzeit ebenfalls mehrfach geholfen.