Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung - auch bei Vorgesetzten

Von Dörte Rösler
28. August 2013

Wenn ein Vorgesetzter falsche Angaben seiner Mitarbeiter über die geleistete Arbeitszeit bestätigt, kann der Chef ihm fristlos kündigen. In einem konkreten Fall hatte ein Radartechniker die unterstellten Kollegen wegen eines Stromausfalls drei Stunden früher in den Feierabend geschickt. Auf den Zeiterfassungskarten bestätigte er jedoch den vollen Arbeitstag.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wertete dies als Vertrauensmissbrauch und sah deshalb eine fristlosen Kündigung als gerechtfertigt. In erster Instanz hatte ein Arbeitsgericht die Kündigung zunächst aufgehoben. Damals argumentierten die Richter, dass eine Abmahnung für den Vorgesetzten ausreichend sei.

Die Juristen am Landgericht betonten dagegen die besondere Verantwortung von Führungskräften, die ihrem Arbeitgeber gegenüber zur Rücksichtnahme verpflichtet seien.