Arbeitszimmer im Haus ist wieder von der Steuer absetzbar

Vor allem Lehrer sind häufig auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. August 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerreform aus dem Jahr 2007 bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig erklärt, so dass Arbeitnehmer und besonders Lehrer, die einen kleinen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus erledigen, dieses wieder steuerlich geltend machen können, wenn der Arbeitgeber ihnen dafür keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Wer aber ein Zimmer mehr als die Hälfte der Zeit für die berufliche Tätigkeit nutzt, der kann dies weiterhin absetzen.

Das Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angeben

Bei dem Fall vor dem Verfassungsgericht hatte ein Hauptschullehrer gegen die Steuerreform geklagt, weil sein Arbeitgeber, der Schulträger, ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung, beziehungsweise den anschließenden Korrekturarbeiten der Schülerarbeiten, innerhalb des Schulgebäudes zur Verfügung gestellt hatte. So hatte er auch im Jahr 2007 in seiner Steuererklärung das häusliche Arbeitszimmer angegeben, was aber abgewiesen wurde.

Besonders Lehrer sind häufig auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen, so dass auch sich das Gericht zu Gunsten der Lehrer und auch anderen Arbeitnehmern, die in dieser ähnlichen Lage sind, entschieden hat.

Nun wird sich der Finanzminister bestimmt nicht freuen, denn auf den Staat kommen nun, wie die Deutsche Steuergewerkschaft gerechnet hat, Kosten von über eine Milliarde Euro zu, denn betroffen von dieser Regelung sind etwa 800.000 Lehrer, sowie 200.000 andere Arbeitnehmer. Die Betroffenen können nun mit einer Steuererleichterung von jährlich 500 bis 1000 Euro rechnen.