Probleme mit dem Steuerbescheid - Einen Monat lang kann man widersprechen

Von Jutta Baur
4. Juni 2014

Derzeit werden viele Steuerbescheide verschickt. Als Steuerpflichtiger sollte man sich seine Nachricht vom Finanzamt ganz genau ansehen. Auch Ämter können Fehler machen und dann ist es am Steuerzahler, Widerspruch einzulegen. Einen ganzen Monat lang hat man dazu Zeit.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Es lohnt sich immer dann einen Einspruch geltend zu machen, wenn Kosten nicht anerkannt werden. Besonders Fälle, in denen ein Rechtsstreit vor einem Bundesgericht anhängig ist und noch nicht entschieden wurden, können für den Steuerzahler interessant sein. Mit seinem Widerspruch klingt er sich sozusagen in das kommende Urteil ein und kann es auch für sich nutzen. Selber klagen muss man hierfür nicht.

Auch vergessene Einträge kann man in Zuge eines Widerspruchs noch geltend machen. Dabei braucht man nicht fürchten, erneut zur Kasse gebeten zu werden. Den Einspruch kann man im Falle einer damit verbundenen Erhöhung der Steuerschuld einfach zurückziehen.

Vorsorglicher Einspruch

Einen so genannten "vorsorglichen" Einspruch sollte man unbedingt einlegen, wenn man eine ähnliche Sachlage aufweist, wie jene, die momentan als Musterverfahren vor Gerichten anhängig sind. Thematisch sind dies zurzeit die steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen (BVerfG 2 BvR 482/14) und das Thema Rentenfreibeträge bei der Witwenrente.

Weitere interessante Verfahren laufen im Bereich von häuslichen Arbeitzimmern (BFH IX R 23/12) und im etwas Spezielleren zur Frage, wie es mit einer Kindergeldzahlung aussieht, wenn bereits ein Duales Studium absolviert wurde und der Steuerpflichtige in Teilzeit arbeitet.

Der Bund der Steuerzahler informiert über seine Webseite darüber, welche Verfahren wichtig sein könnten und von ihm unterstützt werden. Auch die Stiftung Warentest stellt Näheres zur Verfügung.