Steuersparen gilt auch für Rentner - Arbeitszimmer kann abgesetzt werden

Von Max Staender
10. Mai 2012

Die anfallenden Kosten für ein Arbeitszimmer können neben Gewerbetreibenden und Selbstständigen natürlich auch Rentner von der Steuer absetzen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Pensionierten eine Wohnung oder Haus vermieten oder andere Einkünfte erzielen, welche nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden.

Nicht ganz so einfach wird es jedoch, wenn die Rentner unterschiedliche Einkünfte haben, wo es durchaus sein kann, dass jährlich nur 1.250 Euro geltend gemacht werden dürfen.

In der Regel sind die Kosten für das Büro aber absetzbar, wenn die Rentner beispielsweise noch Immobilienverwaltungsaufgaben oder Gutachtertätigkeiten darin erledigen.