Architekt verurteilt: Verpflichtung zu Fortbildungen durch die Architektenkammer ist rechtskräftig

Von Laura Busch
9. September 2010

Die Architektenkammer darf Architekten gesetzlich zu Fortbildungen verpflichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Ein Mann hatte geklagt, weil er nach der Weigerung, an einer Fortbildung teilzunehmen, mit einem Verweis belangt wurde. Darüber hinaus wurde er zu der Zahlung von 2500 Euro Bußgeld aufgefordert. Mit der Begründung, der Zwang zur Fortbildung und die Strafmaßnahmen würden in sein Recht auf freie Berufswahl eingreifen, war der Kläger darauf hin vor das Gericht gezogen.

Die Richter sahen es jedoch als Eigenheit des Architektenberufs an, dass man immer auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft zu sein habe. Das sichere Bauen und Entwerfen von Häusern verlange genaue Kenntnisse über Materialien und neue Entwicklungen auf dem Fachgebiet, damit die Qualität der Arbeit immer gewährleistet sei und niemandem zu Schaden käme.