Artenschutzkonferenz stellt fünf Haiarten unter Schutz

Von Max Staender
12. März 2013

Eine Zweidrittelmehrheit der Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzabkommens in Bangkok hat beschlossen, dass in Zukunft weltweit fünf bedrohte Haiarten ausschließlich mit Lizenzen und Quoten gehandelt werden dürfen. Da die Entscheidung allerdings vorläufig ist und erst in 18 Monaten umgesetzt werden müsste, können Gegner im Laufe der Konferenz noch eine neue Abstimmung erzwingen.

Neben dem Weißspitzen-Hochseehai soll auch der Handel von drei Hammerhai-Arten sowie dem Heringshai reguliert werden. Die Naturschutzunion IUCN kämpft schon seit vielen Jahren gegen den Handel mit den Flossen, die Schätzungen zufolge jährlich 38 Millionen Haifischen das Leben kostet.

In vielen Fällen schneiden die Fischer den Meeresbewohnern bei lebendigem Leibe ihre Flossen ab und werfen sie anschließend wieder über Bord, sodass die Haie qualvoll am Meeresboden verenden. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung müssen die Länder mit den Lizenzen nachweisen, dass das Überleben der Fischart durch die entsprechende Fangmenge nicht gefährdet wird.