Auch bei einer Vorfahrtstraße auf den anderen Verkehrsteilnehmer achten
Ein Urteil des Oberlandesgericht in München hat einem Motorradfahrer, der auf einer Vorfahrtstraße unterwegs war und mit einem Autofahrer, der aus einer Nebenstraße kam, kollidierte eine Mitschuld in Höhe von 30 Prozent gegeben. Doch was war geschehen?
Zum Einen waren die beiden Unfallgegner ortskundig und so fuhr der Motorradfahrer in seine Vorfahrtstraße auch mit der zulässigen Geschwindigkeit ein, aber eine Autofahrerin bog von einer Seitenstraße, die aber 29 Meter entfernt war, in diese Straße ein. Weil aber der Motorradfahrer aufgrund seiner Vorfahrt nicht rechtzeitig gebremst hatte, kam es zu dem Unfall.
Das Oberlandesgericht gab dem Motorradfahrer eine Mitschuld, denn er hätte den Unfall problemlos vermeiden können, wenn er sofort gebremst hätte, da laut Gutachten der Bremsweg bei 27 Metern gelegen hat.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-nicht-bremst-haftet-mit-article10398916.html Abgerufen am 3. April 2013