Auch Großeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld

Lebt das Kind im Haushalt der Großeltern, können auch diese das Kindergeld beziehen

Von Cornelia Scherpe
18. Februar 2019

In Deutschland besteht Anspruch auf Kindergeld und zwar ab dem ersten Kind. Bezugsberechtigte sind meistens die Eltern, denn das Geld soll genutzt werden, um für den Lebensunterhalt sowie die Bildung des Kindes besser sorgen zu können. Der offizielle Begriff "Bezugsberechtigte" zeigt jedoch auch, dass es nicht zwingend die Eltern sind, die das Kindergeld bekommen. Können diese aus triftigen Gründen nicht für das Kind im vollen Umfang sorgen und dieses lebt daher beispielsweise bei den Großeltern, können Oma und Opa die Unterstützung verlangen.

So geschehen ist es in einem Fall, der vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz verhandelt wurde. Die alleinerziehende Mutter hatte mit ihrem Kind bis 2015 bei ihren Eltern, sprich den Großeltern des Kindes, gelebt. Dann war sie ausgezogen, um zu studieren, wobei das Kind weiterhin ein Kinderzimmer bei den Großeltern hatte und die meiste Zeit dort verbrachte. Der Großvater stieß bei seiner Frage nach Kindergeld für sein Enkelkind bei der zuständigen Landesfamilienkasse allerdings auf taube Ohren. Dies ließ er sich nicht gefallen und reichte gerichtlich Klage ein.

Großeltern erfüllen Voraussetzungen für Kindergeldbezug

Bei der Verhandlung wurde der Einzelfall geprüft und der Klage stattgegeben. Das Enkelkind gehöre durch das Zimmer sowie die nachweislich enorme Zeit bei den Großeltern weiterhin zu dessen Haushalt. Oma und Opa leisteten einen Großteil der Erziehungsarbeit, während die Tochter durch ihr Studium weniger Zeit mit dem Kind verbringe. Daher sei es rechtskräftig, das Kindergeld an die Großeltern auszuzahlen. Die Voraussetzungen für den Anspruch sind erfüllt: Leben im Haushalt und Sorgerecht bei der Erziehung.

Das Kindergeld soll jedoch ausdrücklich nicht für Großeltern sein, die ihr Kind gelegentlich am Vormittag betreuen oder in den Ferien für wenige Tage bis Wochen aufnehmen. Es muss eine dauerhafte Haushaltsaufnahme stattfinden.