Eltern setzten auf das falsche Arbeitsmittel, um das Kindergeld zu sichern

Von Karin Sebelin
10. Januar 2011

Bei der Sicherung des Kindergeldes kann es unter Umständen ganz schön teuer werden. Wer mit Hilfe von steuerlichen Maßnahmen sein Kindergeld sichern möchte, ist gut bedient, einen Steuerberater um Rat zu fragen.

Mit dem Aktenzeichen III R 70/03 entschied der Bundesfinanzhof über folgenden Rechtsfall: Eltern hatten für ihren Sohn einen Drucker zum Preis von 159 Euro angeschaft, den dieser bei der Steuer absetzen wollte. Durch diesen Absetzungsbetrag wäre er dann unter der Einkommensgrenze geblieben. Doch fällt ein Drucker nicht unter selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die man sofort absetzen kann.

Ein Drucker muss zusammen mit einem Computer über Jahre hinweg abgeschrieben werden. Da die Abschreibung dann nur 11 Euro betrug, lag das Einkommen des betreffenden Kindes letztendlich über der Einkommensgrenze. Die Folge des Ganzen war, dass die Eltern für ihren Sohn für ein volles Jahr kein Kindergeld beanspruchen konnten. Da ist dann guter Rat teuer!