Auch Jahre nach einem Sexualdelikt haben Opfer Entschädigungsanspruch

Von Marion Selzer
7. Mai 2012

Das Opferentschädigungsgesetz gibt Opfern von Sexualdelikten das Recht auf Entschädigung auch noch Jahre nach dem Delikt, so die Richter vom Landessozialgericht in Baden-Württemberg.

Sie hatten über einen Fall einer Frau zu entscheiden, die vor über 40 Jahren einige Jahre lang von ihrem Vater missbraucht wurde. Bisher hatte die Frau aus Scham und zum Schutz der restlichen Familie geschwiegen. Die Richter erkannten der Frau einen Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.