Auch ohne Pflegestufe gibt es Geld von der Pflegeversicherung
Auch wenn noch keine Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen erfolgt ist, so haben Menschen, die aufgrund ihres Alters verwirrt sind, einen bestimmten Anspruch auf Pflegegeld aus der Versicherung.
Im Mai 2008 wurde das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verabschiedet, so dass jährlich bis 2.400 Euro Betreuungskosten erstattet werden können, aber ein Gutachter muss dies bestätigen. Bei einem Fall wurde ein 62-jähriger Mann, der unter Schizophrenie und Antriebsminderung leidet, von seiner Schwester betreut, doch beträgt die tägliche Zeit für die Aufwendungen bei der Grundpflege nur 33 Minuten, wobei 12 Minuten für die 1. Pflegestufe fehlen. Aber auch dafür haben Kranke, die an Demenz leiden, einen Anspruch auf eine entsprechende Erstattung für die Betreuungskosten.
Seit 2008 gibt es also die Möglichkeit jährlich bei leichten Fällen 1.200 oder bei schweren Fällen 2.400 Euro aus der Pflegeversicherung bei einer häuslichen Betreuung zu erhalten.