Auch Partner mit dem gleichen Geschlecht haben Anspruch auf Familienzuschlag

Von Viola Reinhardt
26. Februar 2009

Der Familienzuschlag steht auch gleichgeschlechtlichen Partnern zu. Hierzu sprach das Verwaltungsgericht Stuttgart nun ein entsprechendes Urteil aus dem hervorgeht, dass nicht nur verheiratete Beamte ein Recht auf diesen Zuschlag haben, sondern auch Beamte in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Zu dem Urteil kam es durch eine Klage eines Beamten, der seit sieben Jahren in solch einer Beziehung lebt und der Arbeitgeber ihm diesen Zuschlag nicht bezahlen wollte. Somit läuft nun dieses Urteil auf der gleichen Richtlinie wie die der Europäischen Gemeinschaft, welche bereits in dem Jahr 2000 in den Antidiskriminierungs-Richtlinien sowohl gleichgeschlechtlichen Paare als auch verheirateten diesen Familienzuschlag zugestehen.