Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen: Kritik an Patienteninformation

Von Ingo Krüger
18. September 2014

Ein Aufklärungsbogen soll Patienten vor einer Operation über Risiken des Eingriffs informieren. Dadurch sollen sie in die Lage versetzt werden, sich bewusst für oder gegen die Operation mit den ihr anhaftenden möglichen typischen Risiken zu entscheiden. Das Deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin (DNEbM) stuft die Bögen jedoch als zu allgemein ein. Sie dienten eher der juristischen Absicherung der Ärzte als der Aufklärung der Patienten, teilte ein Sprecherin des DNEbM mit.

Dabei bezieht sich das Netzwerk auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, das einem Patienten 220.000 Euro Schmerzensgeld zusprach, da dieser über die Risiken einer Koloskopie (Darmspiegelung) unzureichend aufgeklärt worden sei. Nach einer Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen ist der Mann frühberentet und zu 100 Prozent behindert.

Patienteninformationen sollen klarer formuliert sein

Das DNEbM fordert daher, im Aufklärungsbogen genaue Zahlen zu nennen und unklare Begriffe wie "vereinzelt" zu vermeiden. Patienteninformationen müssten sich zudem auf aktuelle wissenschaftliche Belege stützen. Überflüssige oder schädliche Leistungen würden dann seltener wahrgenommen, erklärte das DNEbM.

Vor einem Eingriff sollte man sich daher immer nach den Alternativen erkundigen sowie Nutzen und mögliche Schäden erfragen. Auch die Wahrscheinlichkeit, wie häufig Nutzen oder Schäden eintreten, sollte ein Entscheidungskriterium sein.