Ausflug in Italiens Innenstädte: Hohe Bußgelder für Autofahrer

Von Christine Krusberski
4. August 2014

Italien lockt wie jedes Jahr wieder zigtausende Urlaubet an die feinen Sandstrände. Doch wer einen Ausflug in Italiens Innenstädte genießen will, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Einige Zentren sind inzwischen nur für Anlieger befahrbar. Nicht nur die Maut auf den Fernstraßen muss der erlebnishungrige Feriengast bezahlen, sondern bei Fahrten als Nichtanlieger in die City drohen bis zu 80 Euro Strafgeld.

Bußgeld verdoppelt sich nach 60 Tagen

Der ADAC warnt vor unbedachten Trips in Italiens Innenstädte. Nichtanlieger werden jetzt in vielen Stadtzentren zur Kasse gebeten und mit einem Bußgeld bedacht. Zahlt der Sightseeing-Fan allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich der Betrag automatisch.

Nur für Touristen, deren Hotel in der Zona a traffico limitato (ZTL) liegt, werden Ausnahmen gemacht. Die Kennzeichen sollten bei der Ankunft am Urlaubsort umgehend registriert werden, damit Feriengäste die videoüberwachten ZTL-Zonen problemlos durchfahren können. Noch sicherer ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Freigaben immer bestätigen lassen

Neben Touristen mit Unterkunft im ZTL-Bereich erhalten auch behinderte Menschen in den meisten Innenstädten eine Genehmigung zum Passieren. Nachweise müssen bei den jeweiligen Kommunen erbracht werden.

Urlauber sollten sich die Freigabe grundsätzlich vom Hotelbetrieb bestätigen lassen, um im Falle einer Bußgelderhebung Einspruch einlegen zu können. Die italienischen Behörden dürfen übrigens auch mehrmals am Tag für das gleiche Fahrzeug ein Strafgeld festsetzen.

Vorsicht vor Überwachungskameras

Wer ohne Registrierung ins Stadtzentrum fährt, zahlt im schlimmsten Fall doppelt und dreifach, denn die Überwachungskameras halten jedes Kennzeichen fest und ortsunkundige Touristen rauschen durchaus öfter an videoüberwachten ZTL-Zonen vorbei. Ein teurer Spaß.

Fahrer von Mietwagen müssen ebenfalls Bußgelder zahlen, da die Autovermietungen die Daten ihrer Kunden weiterleiten. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.