Ausgleichszahlung für Passagiere bei Flugverspätung wegen Ruhezeit
Falls sich ein Flug wegen der Einhaltung von Ruhezeiten der Crew verspätet, muss die Airline auf jeden Fall eine Ersatzcrew einsetzen, was jetzt das Amtsgericht Hannover entschied.
Im aktuellen Fall hat sich ein Flieger in Spanien um rund vier Stunden verspätet, woraufhin das Ehepaar 400 Euro pro Person als Entschädigung von der Airline forderte. Da die Crew aufgrund schlechten Wetters am Vorabend jedoch ihre Ruhezeiten einhalten musste, läge laut der Fluggesellschaft jedoch eine Ausnahme vor, weshalb keine Ausgleichszahlung geleistet werde.
Die Richter sahen das jedoch anders, da die Airline nicht beweisen konnte, dass sie versuchten diese Verspätung am kommenden Tag zu verhindern.
Quelle
- http://www.spiegel.de/reise/aktuell/gerichtsurteil-ruhezeit-der-crew-ist-kein-grund-fuer-verspaetung-a-864897.html Abgerufen am 7. November 2012