Ausländischer Führerschein gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Von Matthias Bossaller
21. Mai 2011

Muss Deutschland einen Führerschein anerkennen, der im europäischen Ausland ausgestellt wurde? Nein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Hat der Autofahrer allerdings länger als sechs Monate in dem Land gelebt, gilt die Fahrerlaubnis auch in Deutschland.

Eine Frau aus Bayern war mit ihrer Klage vor dem EuGH gescheitert. Sie hatte ihren Führerschein im tschechischen Pilsen gemacht, etwa 240 Kilometer von ihrem Wohnort Bamberg entfernt. Zuerst hatte sich das Verwaltungsgericht München mit dem Fall befasst, ihn dann aber nach Luxemburg weitergeleitet. Der EuGH hatte schon zuvor entschieden, dass deutschen Autofahrern ein tschechischer Führerschein nicht anerkannt wird, wenn sie ihre deutsche Fahrerlaubnis vorher verloren hatten - etwa wegen Trunkenheit am Steuer.

Die Frau machte geltend, dass sie sich im Straßenverkehr nie etwas zu Schulden hat kommen lassen. Dennoch bestätigte der EuGH die zuvor getroffene Entscheidung der bayrischen Behörden.