Auslandskrankenversicherung für Familien - worauf Sie bei der Police achten sollten
Besonders Reisende mit Kindern sollten die Formulierungen und das Kleingedruckte der Policen genau lesen
Die Auslandskrankenversicherung ist auf Reisen ein Muss. Die Policen gibt es ab 30 Euro pro Jahr, die Erstattung von Arzt- oder Krankenhauskosten erfolgt meist problemlos. Auf ein paar Dinge sollten Familien aber achten.
Optimale Laufzeit wählen
Kurzentschlossene können eine Auslandskrankenversicherung noch wenige Minuten vor der Abreise buchen. Per Smartphone-App kostet der Schutz rund 99 Cent pro Tag. Wer mehrmals jährlich verreist, zahlt auf diesem Weg aber mehr als nötig. Günstiger sind reguläre Einzelabschlüsse, oft rechnet sich auch ein Jahrestarif. So kann man auch spontan in die Ferien fahren, ohne an eine neue Police denken zu müssen.
Konditionen vergleichen
Für Eltern und Kinder lohnt in aller Regel ein Familientarif. Damit jeder auch mal allein verreisen kann, sollten darin auch Einzelurlaube abgedeckt sein. Außerdem gilt es, die Formulierungen genau zu prüfen. Ob die Versicherung bereits zahlt, wenn ein Rücktransport medizinisch "sinnvoll" oder erst wenn er "notwendig" ist, kann einen Unterschied von mehreren Tausend Euro bedeuten.
Familien mit kleinen Kindern nutzen oft die Elternzeit, um mehrere Monate im Ausland zu verbringen. Herkömmliche Tarife decken aber nur Reisen bis zu sechs Wochen ab. Familienfreundliche Verträge bieten acht Wochen Schutz. Übrigens: Achten Sie auch auf die sogenannte "Nachleistungspflicht". Diese regelt, welche Leistungen die Versicherung erbringen muss, wenn der Reisende wegen eines schlechten Gesundheitszustandes länger am Ferienort bleiben muss.
Schutz für Schwangere
Der Urlaub ist eine gute Gelegenheit, um vor der Geburt eines neuen Babys noch mal Kraft zu tanken und richtig zu entspannen. Für die Versicherer ist eine Schwangerschaft allerdings ein erhöhtes Risiko. Darum schließen die Tarife häufig Leistungen bei Schwangerschaftskomplikationen aus. Auch die Kosten für Früh- oder Fehlgeburten werden nicht immer übernommen. Schwangere sollten deshalb aufmerksam das Kleingedruckte lesen. Vorteilhaft sind folgende Regelungen:
- Zahlung von Rooming-in-Kosten, wenn ein Kind im Krankenhaus behandelt werden muss,
- Betreuungskosten für Kinder und
- im Notfall eine begleitete Heimfahrt.
Ausgeschlossene Leistungen
Dass die Auslandskrankenversicherung keine Schönheitsoperationen finanziert, sollte jedem Reisenden klar sein. Auch umfassende Zahnsanierungen werden nicht bezahlt. Wer in ein Land fährt, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, etwa wegen Pandemien oder Unruhen, bleibt eventuell auch auf seinen Kosten sitzen - wenn diese im Zusammenhang mit den genannten Risiken stehen. Verletzungen durch urlaubstypische Sportarten wie Tauchen oder Radfahren sind dagegen meist versichert.
Was tun im Ernstfall?
Falls Sie im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie die Rechnungen zunächst aus eigener Tasche zahlen. Nach der Rückreise reichen Sie dann die Unterlagen bei der Versicherung ein. Neben dem möglichsten konkreten Befund benötigen Sie Behandlungsrezepte, Kopien der Rezepte und Rechnungen sowie einen Zahlungsnachweis. Falls Sie den Rückflug umbuchen mussten, fordert die Versicherung in aller Regel auch die entsprechenden Reisedokumente.
Tipp: Wenn klar ist, dass die Behandlung teuer wird, sollten Sie schon vom Urlaubsort Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Wer eigenmächtig einen Krankenhausaufenthalt oder die Rückreise organisiert, kann nicht mit einer Erstattung rechnen.
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