Außenversicherung bei Hausrat ersetzt Schäden und Verluste auch außerhalb des eigenen Hauses
Unter diesen Konditionen, können Versicherte auf finanziellen Ausgleich hoffen
Viele Menschen wissen gar nicht, welche Werte in ihren eigenen vier Wänden schlummern:
Bei einem Einbruch können viele dieser Dinge unwiederbringlich verloren gehen. Eine Hausratversicherung sorgt zumindest für finanziellen Ausgleich. Sie ersetzt den Neuwert, also den heutigen Kaufpreis, des Hausrats - egal wie alt der war.
Finanzieller Ausgleich nach Einbruch
Doch ein Einbruch ist nicht immer das, was Geschädigte darunter verstehen. Voraussetzung ist etwa, dass der Dieb mit Werkzeugen oder Schlüsseln einbrechen muss, die "nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen" bestimmt sind. Der Zweitschlüssel unter der Fußmatte befreit die Versicherung von ihrer Pflicht zu zahlen.
Der Schutz durch eine Außenversicherung
Aber eine Hausratversicherung kommt nicht für für Verluste im eigenen Haus auf. Eine sogenannte Außenversicherung schützt beispielsweise Versicherte, die auf Reisen sind. Wenn im verschlossenen Hotelzimmer oder abgeschlossenen Umkleideraum einer Sporthalle eingebrochen wird, sind Sachen wie
- elektronische Geräte,
- Hobby- und Sportgeräte, aber auch
- Kleidung
versichert. Dieser Schutz gilt aber nicht unbeschränkt, sondern ist begrenzt auf zehn bis 20 Prozent der Versicherungssumme. Wichtig ist auch, dass die Gegenstände dort nur vorübergehend gelagert haben. Daher ist Hausrat in der Schrebergartenlaube oder im eigenen Ferienhaus in der Regel nicht mitversichert, in einer gemieteten Urlaubsunterkunft dagegen schon.
Auto- und Straßenraub
Auch Dinge, die einem gewaltsam auf der Straße geraubt werden, fallen unter den Schutz einer Hausratversicherung - meist jedoch in begrenztem Rahmen. Als fahrlässig gilt es jedoch, Wertsachen im Auto zurückzulassen. Geschädigte gehen dabei leer aus. Bei Kleidung oder anderen Dingen im Fahrzeug gibt es nach einem Aufbruch maximal zwischen 200 und 2000 Euro.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/In-diesen-Faellen-zahlt-die-Hausratversicherung-article15603006.html Abgerufen am 14. August 2015