Auto gestohlen - Teilschuld trifft Beklauten, weil er die Autoschlüssel nicht verstaute

Von Marion Selzer
6. September 2012

Eine Angestellte eines Pflegeheims in Koblenz hatte ihre Autoschlüssel nicht in ihre Handtasche oder Spint verstaut, sondern einfach in einem Raum offen auf einem Tisch liegen lassen. Am Ende ihrer Schicht stellte sie erschrocken fest, dass ihr Auto entwendet wurde.

Als sie den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen wollte, wollte diese nur die Hälfte des Schadens bezahlen. Zu Recht befanden die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz. Die Frau habe leichtsinnig und fahrlässig gehandelt als sie Autoschlüssel nicht verstaute, sondern einfach offen liegen ließ. Dieses Verhalten muss sich die Geschädigte mit einer Teilschuld von 50 Prozent anrechnen lassen.