Bahnreisende erhalten nun auch bei Verspätungen durch Dritte und Naturkatastrophen Erstattungen

Von Melanie Ruch
7. Oktober 2013

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge, muss die Deutsche Bahn ihre Kunden zukünftig auch bei Verspätungen entschädigen, die durch den Einfluss Dritter, etwa durch Streiks oder durch Naturkatastrophen entstanden sind.

Bei Verspätungen zwischen ein und zwei Stunden können Bahnreisende nun ein Viertel ihres Fahrpreises zurückverlangen. Bei Verzögerungen ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Zudem können Bahnkunden bei Verspätungen ab einer Stunde kostenlose Erfrischungen und Snacks verlangen. Unter besonderen Umständen muss die Deutsche Bahn ihren Kunden sogar eine Übernachtung im Hotel finanzieren.

Das neue Urteil wird bei der Deutschen Bahn zu einer massiven Steigung der Kosten führen. Dies könnte auch eine Erhöhung der Ticketpreise nach sich ziehen.