Banken müssen nicht jedes Mal auf Risiken hinweisen

Von Max Staender
16. Mai 2012

Das Frankfurter Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, dass Banken nicht jedes Mal ein wiederholtes Risikoprofil ihrer Kundschaft anfertigen müssen. Sofern ein Bankangestellter dieses von einem Kunden bereits kennt, kann er ohne weiteres Kapitalanlagen empfehlen, die möglicherweise auch risikoreich sind.

Im speziellen Fall hatte eine Frau Schadensersatz eines Kreditinstitutes verlangt, da ihr Zertifikate mit hohem Verlustrisiko ans Herz gelegt wurden. Allerdings wollte die Frau nicht zocken, sondern diese Papiere zur Altersvorsorge nutzen, weshalb die Beratung ihrer Ansicht nach vollkommen falsch war.

Da die Frau zuvor allerdings schon mehrfach in risikobehaftete Anlagepapiere investierte, hatte die Bank laut den Richtern keine Veranlassung dazu gehabt, sie auf die erneuten Gefahren hinzuweisen.