Basistarif von Privatkassen ist Pflicht
Der von der Gesundheitsreform der Regierung verlangte Basistarif hat sich durchgesetzt: Privatkassen müssen nun einen Basistarif, welcher sich auf 570 Euro im Monat bezieht, anbieten und dürfen nicht länger Patienten aus gesundheitlichen, altersbedingten Gründen oder aus ihrer Ansicht zu niedrigem Einkommen ablehnen.
Dagegen hatten fünf Versicherungen und drei privat versicherte Bürger geklagt, doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier äußerte sich, bezüglich des Eingriffs in die Berufsfreiheit, wie folgt bei der Urteilsverkündung am Mittwoch: Der Eingriff sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten.
Verteidigt wurde die Gesundheitsreform ebenfalls von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), welche dadurch besonders eine Verbesserung für chronisch kranke Menschen sieht.