Bayrische SB-Bäckereien klagen gegen neue Hygieneauflagen
Um die Hygienebedingungen in den mittlerweile weit verbreiteten Selbstbedienungs-Backshops zu verbessern, hat die Stadt München ihre Backshops aufgefordert sogenannte "Rücklegesperren" in ihren Geschäften einzuführen, die verhindern sollen, dass Kunden die Ware erst herausnehmen und dann doch wieder zurücklegen.
Zwei der Backshops klagen nun gegen diesen Bescheid vor dem Münchener Verwaltungsgericht. Die Einführung von Rücklegesperren bedeute nicht nur enorme Kosten und einen hohen Aufwand für die Bäckereien, sie widersprächen auch dem Gedanken der Selbstbedienung, so die Bäckerei-Betreiber.